Belair Residences

Datenschutzerklärung

Mit dieser Daten­schutz­erklärung informieren wir über die Bearbeitung von Personen­daten im Zusammen­hang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten einschliesslich unserer Website unter dem Domain­namen belair-residences.ch. Wir informieren insbesondere, wofür, wie und wo wir welche Personen­daten bearbeiten. Wir informieren ausserdem über die Rechte von Personen, deren Daten wir bearbeiten.Für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten können wir weitere Daten­schutzer­klärungen oder sonstige Informationen zum Daten­schutz veröffentlichen.

Wir unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allenfalls anwendbarem ausländischem Datenschutz­recht wie insbesondere jenem der Europäischen Union (EU) mit der europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO).

Die Europäische Kommission anerkannte mit Entscheidung vom 26. Juli 2000, dass das schweizerische Datenschutzrecht einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Mit Bericht vom 15. Januar 2024 bestätigte die Europäische Kommission diesen Angemessenheits­beschluss.

1. Kontaktadressen

Verantwortung für die Bearbeitung von Personendaten:

Ginesta Immobilien AG
Dreikönigstrasse 34
8002 Zürich
verkauf@ginesta.ch

Im Einzelfall können Dritte für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich sein oder es kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Dritten bestehen.

2. Begriffe und Rechts­grundlagen

2.1 Begriffe

Betroffene Person:
Natürliche Person, über die wir Personen­daten bearbeiten.

Personen­daten:
Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.

Besonders schützenswerte Personen­daten:
Daten über gewerk­schaftliche, politische, religiöse oder welt­anschauliche Ansichten und Tätigkeiten, Daten über die Gesund­heit, die Intim­sphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Rasse, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über straf- und verwaltungs­rechtliche Sanktionen oder Verfolgungen, und Daten über Mass­nahmen der sozialen Hilfe.

Bearbeiten:
Jeder Umgang mit Personen­daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, beispielsweise das Abfragen, Abgleichen, Anpassen, Archivieren, Aufbewahren, Auslesen, Bekannt­geben, Beschaffen, Erfassen, Erheben, Löschen, Offenlegen, Ordnen, Organisieren, Speichern, Verändern, Verbreiten, Verknüpfen, Vernichten und Verwenden von Personen­daten.

Europäischer Wirtschafts­raum (EWR):
Mitglied­staaten der Europäischen Union (EU) sowie das Fürstentum Liechten­stein, Island und Norwegen.

2.2 Rechts­grundlagen

Wir bearbeiten Personen­daten im Einklang mit dem schweizerischen Daten­schutz­recht wie insbesondere dem Bundes­gesetz über den Daten­schutz (Daten­schutz­gesetz, DSG) und der Verordnung über den Daten­schutz (Daten­schutz­verordnung, DSV).

Wir bearbeiten – sofern und soweit die europäische Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) anwendbar ist – Personen­daten bzw. personenbezogene Daten gemäss mindestens einer der folgenden Rechts­grundlagen:

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die erforderliche Bearbeitung personen­bezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person sowie zur Durch­führung vor­vertraglicher Mass­nahmen.

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die erforderliche Bearbeitung personen­bezogener Daten, um berechtigte Interessen – auch die berechtigten Interessen Dritter – zu wahren, sofern nicht die Grund­freiheiten und Grund­rechte sowie Interessen der betroffenen Person überwiegen. Solche Interessen sind insbesondere die dauerhafte, menschen­freundliche, sichere und zuverlässige Ausübung unserer Aktivitäten und Tätig­keiten, die Gewähr­leistung der Informations­sicherheit, der Schutz vor Miss­brauch, die Durch­setzung eigener recht­licher Ansprüche und die Ein­haltung von schweizerischem Recht.

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die erforderliche Bearbeitung personen­bezogener Daten zur Erfüllung einer recht­lichen Ver­pflichtung, der wir gemäss allen­falls anwendbarem Recht von Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschafts­raum (EWR) unterliegen.

Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO für die erforderliche Bearbeitung personen­bezogener Daten zur Wahr­nehmung einer Aufgabe, die im öffent­lichen Interesse liegt.

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Bearbeitung personen­bezogener Daten mit Ein­willigung der betroffenen Person.

Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO für die erforderliche Bearbeitung personen­bezogener Daten, um lebens­wichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.

Art. 9 Abs. 2 ff. DSGVO für die Bear­beitung besonderer Kate­gorien personen­bezogener Daten, ins­besondere mit Ein­willigung der betroffenen Personen.

Die europäische Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) bezeichnet die Bearbeitung von Personen­daten als Verarbeitung personen­bezogener Daten und die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personen­daten als Verarbeitung besonderer Kategorien personen­bezogener Daten (Art. 9 DSGVO).

3. Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personen­daten

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